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Crowdinvesting: Scheitert das Unternehmen, können Sie Ihr Geld verlieren

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Aus der Idee des Crowdfunding hat sich inzwischen ein weiterer Ansatz entwickelt. Beim sogenannten Crowdinvesting spenden die Kleininvestoren ihr Geld nicht mehr. Vielmehr wird ihnen im Gegenzug für ihre Beteiligung die Zahlung eines bestimmten Zinses versprochen. Oder die Anleger hoffen darauf, dass später ein Großinvestor das Projekt übernimmt und ihnen ihre Anteile mit einem satten Aufschlag abkauft.

Crowdinvesting wird unter anderem von vielen Start-Up Unternehmen genutzt. Also jungen, gerade gegründeten Unternehmen, die oftmals mit neuen Produkten auf ihre Chance am Markt hoffen. Auch Unternehmen und Projekte aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz nutzen häufig diese Form der Unternehmensfinanzierung. So können sich Interessenten etwa am Bau eines Windparks beteiligen oder die Energieeffizienz-Maßnahmen eines Büro- oder Fabrikgebäudes finanzieren.

In welcher Form die Beteiligung des einzelnen Anlegers erfolgt, hängt vom konkreten Projekt ab. Oft geben die Investoren dem Unternehmen ein Darlehen (Nachrangdarlehen oder partiarisches Darlehen) und erhalten im Gegenzug einen bestimmten Zinssatz. Auch alle anderen Formen der Unternehmensbeteiligung (etwa Unternehmensanleihen, stille Beteiligungen, Genussrechte oder Kommanditanteile) sind denkbar.

Allen genannten Beteiligungsformen ist gemeinsam, dass die Investoren dafür, dass sie Geld zur Verfügung stellen, eine finanzielle Gegenleistung bekommen. Dies kann in Form von variablen ‒ etwa am Gewinn des Projektes orientierten ‒ oder auch festen Zinsen geschehen.

Unternehmen mit besonderen Risiken: Startups und Einzelprojekte

Gerade bei Start-Up Unternehmen ist die Gefahr einer Unternehmenspleite höher als bei Unternehmen, die bereits etabliert sind. Dasselbe gilt für Unternehmen, die nur einzelne Projekte umsetzen. Macht nämlich die Realisierung dieses einzelne Vorhaben Probleme, kann dies nicht durch andere, optimal laufende Projekte kompensiert werden.

Anleger sollten prüfen, ob sie bereit sind, für die versprochenen Zinsen ein Totalverlustrisiko in Kauf zu nehmen. Hierbei spielt es sicherlich auch eine Rolle, dass sich ein einzelner Anleger bei einigen Crowdinvesting-Projekten schon mit relativ kleinen Beträgen von wenigen hundert Euro beteiligen kann. Ein solcher Verlust „kleiner Beträge“ mag für einige Anleger akzeptabel sein.

Die Anleger haben in der Regel keine Mitspracherechte. Die Laufzeiten sind abhängig vom konkreten Projekt. Gerade bei mehrjährigen Laufzeiten sollten Anleger prüfen, ob sie tatsächlich so lange auf das Geld verzichten können. Ein vorzeitiger Ausstieg ist oftmals nicht oder nur mit Verlusten möglich. Zwar werben Anbieter oft damit, dass die Beteiligung jederzeit auf andere Personen übertragen/verkauft werden kann, allerdings muss ein Kaufinteressent erst gefunden und zudem ein angemessener Preis ausgehandelt werden. Wollen sogar mehrere Anleger gleichzeitig aussteigen, entstehen dem Unternehmen erhebliche Zahlungsverpflichtungen. Im schlimmsten Fall stürzt dies das gesamte Projekt in finanzielle Schwierigkeiten.

Zusätzliche Kosten bei Crowdinvesting

Bei unternehmerischen Beteiligungen fließt natürlich nicht der gesamte investierte Betrag direkt in Sachwerte, also beispielsweise in den Erwerb des Windrades oder der Photovoltaikanlage. Ebenso müssen davon die Kosten für Geschäftsführung, Marketing, Versicherungen, Reparaturen, Steuer- und Rechtsberatung, Wartungen usw. getragen werden. Im Falle des Crowdinvesting sind auch die Kosten zu beachten, die für die Nutzung des Vermittlungsportals anfallen.

Insgesamt sind bei Unternehmensbeteiligungen Kostenquoten von 20 Prozent oder mehr nicht ungewöhnlich. Hierbei gilt es zu bedenken, dass das finanzierte Unternehmen einen den Kosten entsprechenden Betrag erst erwirtschaften muss, bevor die Anleger auf Gewinne hoffen können. Je höher also die Kostenquote, desto rentabler muss das Projekt laufen, damit die Anleger überhaupt auf Gewinne hoffen können.

Neben Zinsen und Gewinnbeteiligungen bieten einige der Crowdinvesting-Beteiligungen einen weiteren Bonus. Wer mit seiner Investition dazu beiträgt, einen Windpark, eine Photovoltaikanlage oder den Austausch stromfressender Leuchtmittel zu finanzieren, unterstützt gleichzeitig auch den Klima- und Umweltschutz. Entsprechendes gilt bei sozialen Projekten. Es ist aber leider nicht auszuschließen, dass auch in diesem Bereich schwarze Schafe existieren, die einen angeblichen sozialen, ethischen oder ökologischen Mehrwert lediglich als Werbeargument missbrauchen. In anderen Fällen kann man über den versprochenen Nutzen geteilter Auffassung sein. So gehen etwa die Meinungen darüber auseinander, ob Holzplantagen in fernen Ländern oder Offshore-Windparks tatsächlich unterstützenswert sind. Anleger sollten auch diesen Aspekt berücksichtigen.

Gewinne oder Renditen sind oft nur Prognosen

Nicht zuletzt sollte bedacht werden, dass die finanzierten Projekte und Ideen oft am Anfang stehen. Der zukünftige Erfolg ist noch ungewiss. So muss sich beispielsweise erst noch herausstellen, ob der bei der Planung eines Windparks angenommene Windertrag realistisch ist. Auch die prognostizierte Energieeffizienzsteigerungen durch den Austausch von Leuchtmitteln in einem Bürokomplex muss sich in der Praxis erst bestätigen. Dementsprechend sind auch die daraus hergeleiteten finanziellen Gewinne oder Renditen nur Prognosen.

Selbst garantierte Zinsansprüche sind wenig wert, wenn das Unternehmen sich verkalkuliert hat und daher keine Gewinne erwirtschaftet. Anleger sollten die Prognosen daher genau unter die Lupe nehmen.

In einigen Fällen bieten auch Verkaufsprospekte vertiefende Informationen zu den angebotenen Geldanlagen. In aller Regel sind Crowdinvesting-Projekte aber nicht prospektpflichtig. Ein Vermögensanlagen-Informationsblatt müssen Anleger allerdings in jedem Fall erhalten. Dies ist eine Art „Beipackzettel für Geldanlagen“, der auf maximal 3 Seiten alle wesentlichen Informationen über die Vermögensanlagen in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise enthält.

Immer wieder erhalten Anleger den Hinweis, dass die Dokumente von der Finanzaufsicht Bafin geprüft worden seien. Man müsse sich daher keine Sorgen um sein Geld machen. Dies ist nicht korrekt. Zwar muss etwa der Verkaufsprospekt der Bafin vorgelegt werden, diese prüft aber nur, ob das Dokument vollständig ist und innere Widersprüche aufweist. Die Seriosität der Anbieters oder die Tauglichkeit des Geschäftsmodells werden nicht überprüft.

 

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von factum
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