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ArchivMärz 2019

Neuer Geschäftsführer bei Investify

Dr. Harald Brock (35) ist seit März 2019 neuer Geschäftsführer des digitalen Vermögensverwalters Investify. Brock war zuvor bei der Sparkassen-Finanzgruppe tätig, wo er bislang als Direktor die Bereiche Vertriebssteuerung, Marketing und Digitalisierung verantwortete.

Pierre Kretzschmar Radebeul – Insolvent

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Pierre Kretzschmar, geb. 28.05.1976, Barkengasse 26, 01445 Radebeul
- wurde am 10.10.2018 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Bautzner Straße 102, 01099 DresdenTelefon geschäftlich: 0351 86275 0 Telefax: 0351 86275 10
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zu

Real Auto Trade kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Real Auto Trade, Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Grundsteuer-Reform: ZIA bleibt weiter skeptisch

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, hat sich skeptisch zu den ersten am 14. März 2019 bekannt gewordenen Überlegungen der Länderfinanzminister und von Bundesfinanzminister Scholz beim Thema Grundsteuer geäußert.

Veränderungen im Vorstand von LEG Immobilien

AB 1. Juni 2019 übernimmt Lars von Lackum, derzeit Chief Digital Officer (CDO), die Position des Vorstandsvorsitzenden (Chief Executive Officer, CEO) beim Wohnungsunternehmen LEG Immobilien. Er folgt auf Thomas Hegel, der mit Abschluss der nächsten Hauptversammlung am 29. Mai 2019 und nach 13 Jahren in dieser Position aus dem Vorstand ausscheiden wird.

Wohnungswirtschaft fordert einfach umsetzbare Grundsteuer-Lösung

Anlässlich der neu entfachten Diskussion um die Umlagefähigkeit der Grundsteuer erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Eine Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer ins Spiel zu bringen, ist ein weiteres Beispiel einer einseitigen Klientelpolitik und ein untauglicher Profilierungsversuch."

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