verbraucher-direkt.de Aktuelle Informationen, rund um den Verbraucherschutz

Tod eines Mieters: Was passiert mit dem Mietverhältnis

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

Nach dem Tod eines Mieters gibt es viele offenen Fragen, wie es mit dem Mieterverhältnis weitergeht. Von großer Bedeutung ist, ob der Verstorbene Teil des Mietvertrages war

Wenn ein Ehe- oder Lebenspartner stirbt, muss der Hinterbliebene innerhalb kurzer Zeit viele Formalien klären. Dazu gehört auch die Frage, was aus der Mietwohnung wird, in welcher beide den gemeinschaftlichen Hausstand geführt haben.

Für die Rechtsfolgen ist entscheidend, wer Partei des Mietvertrages war. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Wenn beide Ehe- oder Lebenspartner Mieter sind, besteht das Mietverhältnis nach dem Tod von einem Partner automatisch mit dem Überlebenden fort.

Wenn dieser nicht in der Wohnung bleiben möchte, kann er sie innerhalb eines Monats innerhalb der gesetzlichen dreimonatigen Frist außerordentlich kündigen. Der Vermieter kann das Mietverhältnis nicht aufgrund des Todesfalles kündigen.

Hat der hinterbliebene Partner den Vertrag nicht als Mitmieter unterschrieben, dann tritt er im Todesfall des Mieters und Partners automatisch in das Mietverhältnis ein. Wenn er das nicht möchte, muss er dies dem Vermieter innerhalb eines Monats mitteilen.

Dann wird das Mietverhältnis mit den Kindern oder anderen Verwandten des Mieters fortgesetzt, falls diese im Haushalt des verstorbenen Mieters leben. Wenn diese die Fortsetzung ebenfalls ablehnen, wird das Mietverhältnis mit dem oder den Erben fortgeführt. Die wiederum können es innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen.

Quelle: SZ Online

PRESSEKONTAKT

wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer

Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau

Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6152 9553589

von factum
verbraucher-direkt.de Aktuelle Informationen, rund um den Verbraucherschutz

Archiv