Landgericht Frankfurt am Main
18. Zivilkammer
Frankfurt am Main, 11.05.2018
Aktenzeichen: 2-18 O 204/17
Es wird gebeten, bei allen Eingaben das
vorstehende Aktenzeichen anzugeben
Landgericht Frankfurt am Main
18. Zivilkammer
Frankfurt am Main, 11.05.2018
Aktenzeichen: 2-18 O 204/17
Es wird gebeten, bei allen Eingaben das
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Laut Jahresbericht 2017 des Versicherungsombudsmann sanken die Beschwerden gegen Versicherungsvermittler zum Vorjahr um 13,7 Prozent. Die anerkannte Schlichtungsstelle verzeichnete im Berichtsjahr nur 297 Beschwerden (2016: 344) über Versicherungsvermittler
Das Landgericht Stuttgart kommt in seinem Urteil vom 17. Mai 2018 - 14 O 350/17 - zu dem Ergebnis, dass die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG zwei Immobiliendarlehen vom 14./17. November 2010 über 154.000,00 Euro und 50.000,00 Euro rückabwickeln muss.
Seit Jahren müht sich die Europäische Zentralbank (EZB), die Geldentwertung in Richtung des selbst gesteckten Ziels von zwei Prozent zu treiben. Bislang vergeblich. So stiegen beispielsweise die Verbraucherpreise in Deutschland im April nur um 1,6 Prozent.
Der geringe Anstieg der Baufertigstellungszahlen zeigt, dass ein Ende der Wohnungsknappheit nicht absehbar ist. Zudem zeigen mehrere Indikatoren: Der Anstieg ist voraussichtlich nur noch von kurzer Dauer“, kommentierte Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbandes freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW).
Die Weltwirtschaft befindet sich in einem gesunden Zustand, schreibt der Asset Manager Swisscanto in einem Marktkommentar. Dabei handele es sich um eine zyklisch späte Konjunkturphase, in welcher das Wachstum am oberen Ende der Erwartungen angekommen sei.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 20. April 2018 - 13 U 193/16 - festgestellt, dass ein Kunde der Deutsche Kreditbank AG (DKB) aufgrund seines erklärten Widerrufs bereits seit dem 04. Februar 2015 nicht mehr verpflichtet war, die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsraten zu leisten.
Sachwerte, wie Immobilien, Ländereien und Edelmetalle, aber auch Oldtimer, Weine und Kunst gehören traditionell zu den Lieblings-Anlageklassen der Reichen und Schönen. Zu Recht, findet der Finanzexperte Michael Turgut, denn anders als Finanzprodukte garantieren Sachwerte ihren Besitzern Sicherheit und langfristigen Werterhalt - frei von Spekulation.
Der französische Immobilienmarkt profitiert insgesamt von der konjunkturellen Belebung und kann seine Attraktivität erheblich steigern. Der dynamische Aufschwung zeigt sich in der hohen Nachfrage nach erstklassigen Gewerbeimmobilien.
Jedes Jahr im Mai wird die bekannte Regel zitiert: „Sell in May and go away.“ Die Börsenweisheit besagt, dass die sechs Sommermonate schlechtere Ergebnisse aufweisen als die sechs Wintermonate. Demnach müsste der Anleger seine Aktienbestände im Mai verkaufen und im November zurückkaufen.