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Das Neueste

Noblewood Group: BaFin untersagt Direktinvestments in Paraguay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat drei Angebote der Noblewood Group von Vermögensanlagen in Deutschland über den Kauf, die Pflege sowie die Verwertung von Edelholzbäumen untersagt. Betroffen sind folgende Direktinvestments in Paraguay: „Direktinvestment in Paulownia“, „Direktinvestment in Australische Zeder“ und „Direktinvestment in Mahagoni-Bäume“.

Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Urheberrechtsverletzung durch Framing

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob eine Verwertungsgesellschaft den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von Digitalisaten urheberrechtlich geschützter Werke im Internet davon abhängig machen darf, dass der Nutzer wirksame technische Maßnahmen gegen sogenanntes "Framing" ergreift.

Globales Gremium will Klima- und Umweltrisiken stärker ins Risikomanagement einbinden

Das Network for Greening the Financial System (NGFS), in dessen Lenkungsausschuss (Steering Committee) und Plenum die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Mitglied ist, hat am 17. April seinen ersten Bericht mit dem Titel „A call for action – Climate change as a source of financial risk“ veröffentlicht.

Real I.S. kauft in Kölner und Düsseldorfer High-Street-Lagen ein

Die Fondsgesellschaft Real I.S. hat zwei Mixed-Use-Immobilien in Köln und Düsseldorf erworben. Verkäufer ist jeweils der Fonds „Pan European Urban Retail Fund“, der von Aberdeen Standard Investments und La Française Real Estate Partners International aufgelegt wurde. Über den jeweiligen Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Bitcoins: Einkaufen mit virtuellem Geld

Wer die digitale Währung als Zahlungsmittel nutzen will, sollte sich vor dem Kauf vergewissern, dass der Vertragspartner Bitcoins auch akzeptiert.

Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich

Gegenstand der heute verkündeten Entscheidung des für das Wohnungseigentumsrecht zuständigen V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.

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