Die Berufsorganisation der Immobilienbranche RICS Deutschland hält die Ausweitung des Bestellerprinzips auch auf Wohnungskäufe, wie sie vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nun in einem Gesetzesentwurf vorgesehen ist, für richtig.
Die Vermittlungsportale
Beim Crowdinvesting präsentieren sich Unternehmen und Projekte auf speziellen Plattformen im Internet. Die Betreiber dieser Plattformen ermöglichen also den Kontakt zwischen Projektinhabern und Investoren, unter Umständen auch den Kontakt zu Lieferanten, Installateuren und anderen Dienstleistern.
Girokonto-Startup Number26 hat hunderten Kunden gekündigt
Besonders aktiven Kunden hat der junge Anbieter Girokonten gekündigt. Sollte er dabei eine Zwei-Monats-Frist eingehalten haben, ist das wohl rechtens.
Erbe ausschlagen – Das müssen Sie wissen
Das Wichtigste in Kürze:
Werden Sie Erbe, treten Sie beim Tod des Erblassers in dessen Fußstapfen. Sie haften also auch für dessen Schulden – und zwar auch mit Ihrem eigenen Vermögen.
Votum-Verband: Vorstandswahl und strategische Ausrichtung
Auf der Mitgliederversammlung von Votum, einem Branchenverband der unabhängigen Finanz- und Versicherungsvermittlungsunternehmen, am 21. und 22. Februar wurden alle Vorstandsmitglieder in ihrem Amt bestätigt.
Dispo-Kredit: So wehren Sie sich gegen hohe Zinsen
Banken und Sparkassen verlangen bei Überziehung des Girokontos Dispozinsen von über 10 Prozent. Kunden, die sich nicht über den Tisch ziehen lassen wollen, können sich jedoch wehren.
Crowdinvesting: Scheitert das Unternehmen, können Sie Ihr Geld verlieren
Während beim Crowdfunding üblicherweise eine Vielzahl kleiner Financiers ein Projekt realisiert, rückt beim Crowdinvesting die finanzielle Rendite für die Geldgeber mehr in den Fokus. Die Übergänge sind allerdings fließend.
BFW warnt vor Schönfärberei beim Mietspiegel
"Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, den Mietspiegel künftig realistischer darzustellen. Die derzeitigen Diskussionen gehen jedoch in die völlig falsche Richtung“, sagt Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen.
Erneut Werbung mit einer nicht existierenden Aufsicht durch die BaFin untersagt
Das Landgericht Köln hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Unternehmen die Werbung mit einer Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt, die tatsächlich gar nicht stattfindet (LG Köln, Anerkenntnisurteil vom 08.02.2019, Az. 84 O 273/18).
ETFs – die Preis-Leistungs-Sieger unter den Fonds
Wer mit seiner Geldanlage höhere Gewinne erzielen will, sollte sich zunächst um niedrigere Kosten bemühen. "Exchange-traded funds" (ETFs) oder auf Deutsch "börsengehandelter Fonds" können auch Privatanlegern dabei helfen.