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Das Neueste

Scope SE & Co. KGaA – außerordentliche Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein, die stattfindet am Donnerstag, den 20. Juni 2019, um 10:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Scope SE & Co. KGaA
Lennéstr. 5, 10785 Berlin

Deka: Risikovorstand scheidet Mitte 2020 aus

Manuela Better, Risikovorstand der Deka Bank Deutsche Girozentrale und zuständig für Risikocontrolling, Wertpapier-Fondsrisikocontrolling, Marktfolge Kredit, Recht sowie Compliance, hat dem Verwaltungsrat mitgeteilt, dass sie ihren Ende Mai 2020 auslaufenden Vorstandsvertrag nicht verlängern möchte. Bis zu diesem Zeitpunkt wird sie ihre Aufgaben als Risikovorstand weiterhin wahrnehmen.

BaFin warnt vor BCB4U Bank AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der BCB4U Bank AG keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.

Fair Solutions muss Finanzportfolioverwaltung einstellen und abwickeln

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Fair Solutions e. K., Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdiensten, Leonberg und Bretten, mit Bescheid vom 12. Juni 2019 aufgegeben, die Finanzportfolioverwaltung sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens bei Detonation einer Weltkriegsbombe

Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Betreiber eines Recyclingunternehmens bzw. der Eigentümer des Betriebsgrundstücks nicht verschuldensunabhängig haften, wenn bei der Zerkleinerung eines Betonteils ein darin einbetonierter Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg detoniert.

Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens bei Detonation einer Weltkriegsbombe

Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Betreiber eines Recyclingunternehmens bzw. der Eigentümer des Betriebsgrundstücks nicht verschuldensunabhängig haften, wenn bei der Zerkleinerung eines Betonteils ein darin einbetonierter Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg detoniert.

Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe

Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Werbung eines Autohauses, die nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen enthält, nicht der Einwand des Rechts

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