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Das Neueste

Allianz abgemahnt

Wir haben die Allianz Lebensversicherungs-AG wegen Irreführung abgemahnt. Der Grund: Versicherte, die ihren privaten Rentenversicherungsvertrag wegen eines Fehlers in der Widerspruchsbelehrung rückabwickeln wollten, erhielten Ablehnungsschreiben, obwohl der Vertrag laut Bundesgerichtshof hätte aufgelöst werden können.

ZIA begrüßt Hamburger Vorschlag einer flächenorientierten Grundsteuer

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss begrüßt die Aussage von Dr. Peter Tschentscher, Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, in der Debatte um eine aufkommensneutrale und mehrheitsfähige Grundsteuerreform gemeinsam mit der Branche ein geeignetes flächenorientiertes Modell zu finden.

Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen durch Mehrheitsbeschluss?

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem die Wohnungseigentümer darüber streiten, ob die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.

AS-Sanierung GmbH – Insolvenzeröffnung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. AS-Sanierung GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Ralf Bürkin u. Stefan Schultis, St. Margarethen Straße 41, 79183 Waldkirch, Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 705029

Deka wird neuer Gesellschafter bei Architrave

Die Deka Bank beteiligt sich mit zwölf Prozent am Berliner Proptech Architrave, einem Anbieter von intelligentem Datenmanagement in der Immobilienwirtschaft. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Mietwagen-App „UBER Black“ unzulässig

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Vermittlung von Mietwagen über die App "UBER Black" unzulässig ist.

Bundesgerichtshof entscheidet zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach VStGB

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Angeklagten Dr. M. wegen Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zu vier Kriegsverbrechen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren, den Angeklagten M. wegen Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

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