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Erweiterter Zugangsanspruch auf soziale Leistung in der Coronakrise – nicht rückzahlbarer Zuschuss

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Die Bundesregierung hat in absoluter Schnelligkeit ein neues Gesetz zum erleichterten Zugang für Sozialleistungen geschaffen. Nunmehr haben aufgrund der aktuellen Krise wesentlich mehr Bürger unseres Landes einen erweiterten Zugangsanspruch auf soziale Leistung, sprich Leistung nach dem SGB II.

Alle die jetzt aktuell von der Krise wirtschaftlich betroffen sind, das heißt Einkommenseinbußen oder sogar Einkommenswegfall zu verzeichnen haben, können nun in einem vereinfachten Verfahren einen Antrag auf Sozialleistung stellen.

Diese Leistungen werden gewährt als Zuschuss und sind NICHT rückzahlbar. Der Gewährungszeitraum beträgt sechs Monate. Voraussetzung ist allerdings, dass die Betroffenen nicht über mehr als € 60.000 Privatvermögen, zuzüglich € 30.000 pro weitere Person im Haushalt lebend, verfügen. Dies müssen sie im Antrag wahrheitsgemäß angeben.

Der vereinfachte Antrag ist auch online abrufbar unter

https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf

 

 

Für Vermieter eignet sich z.B. der folgende Text, um Mieter darauf hinzuweisen welche Alternative es gibt, um mögliche Probleme mit der Mietzahlung zu mindern. Diese Möglichkeit ist unter Umständen besser als erstmal keine Miete zu zahlen und den Rückstand dann innerhalb von zwei Jahren wieder auszugleichen, was für viele Mieter eine nicht unerhebliche Belastung darstellen könnte.

 

Sehr geehrte(r) Mieter(in),

die aktuelle Corona-Pandemie betrifft uns alle.

Wir möchten Sie gern unterstützen und auf kurzfristig zur Verfügung gestellte Möglichkeiten zur Inanspruchnahme unbürokratischer Sozialleistungen hinweisen. Damit können Sie bspw. Mietschulden bzw. eine spätere ratenweise Abzahlung vermeiden.

Nach dem SGB II besteht nunmehr die Möglichkeit, bei Einkommensreduzierung/Wegfall Leistungen zum Lebensunterhalt zzgl. tatsächlicher Mietkosten für sechs Monate als nicht rückzahlbaren Zuschuss zu beantragen. Der Antrag wird rückwirkend zum Monatsersten bewilligt.

Trotz das aktuell die Jobcenter geschlossen sind, können Anträge jederzeit online z.B. wie hier in Dresden unter

https://www.dresden.de/media/pdf/arge/001_2020_-_Neuregelung_in_der_Grundsicherung.pdf

oder postalisch gestellt werden. Informieren Sie sich jederzeit unter  www.jobcenter.digital oder telefonisch unter 0351-4754444.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

PRESSEKONTAKT

FOP – Freie Online Presse
Martin Sakraschinsgy

Gleiwitzer Straße 5a
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von factum
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