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Corona-Kontaktdaten: Was Restaurants und Dienstleister müssen und dürfen

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Besucher von Gastronomie- und anderen Betrieben müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen. Gesundheitsämter sollen Corona-Infektionen damit schneller eindämmen können. Für falsche Angaben droht Bußgeld.

An Orten wie Gaststätten, Friseurbetrieben oder in Handwerksbetrieben treffen vergleichsweise viele Menschen aufeinander. Dies erhöht das Risiko, dass sich das Coronavirus verbreitet. Falls jemand an COVID-19 erkrankt ist, sollten alle anderen Besucher möglichst schnell informiert werden können und sich im Zweifel in häusliche Quarantäne begeben.

Die Behörden wollen Krankheitsherde schnell erkennen und mithilfe der Kontaktdaten rasch in den Griff bekommen. Denn mit Ihren Daten, die Sie beim Besuch hinterlassen, können die Behörden deutlich schneller und sicherer nachvollziehen, wer alles da war und alle Betroffenen informieren.

Darum gehört es in bestimmten Geschäften und Betrieben zum Hygiene-Konzept, die Kunden nach ihren Daten zu fragen. Anders dürften manche Betriebe derzeit gar nicht öffnen. Hintergrund sind die Corona-Verordnungen der Länder. Dementsprechend sind die geforderten Angaben nicht bundesweit die gleichen.

Wichtig für die Verfolgung von möglichen Ansteckungswegen können zum Beispiel sein:

  • Ihr Name
  • Ihre Telefonnummer und Anschrift
  • Datum und Uhrzeit Ihres Besuchs

Regeln für die Datenerhebung

Im Sinne des Datenschutzes müssen die Betriebe bei der Datenerhebung auf einige Dinge aufpassen:

  • Die Daten dürfen nicht für andere als die genannten Zwecke verwendet werden. Sie dürfen dadurch also zum Beispiel keine Werbung erhalten.
  • Die Daten dürfen nicht länger als notwendig gespeichert werden. In den Bundesländern gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. Einige verlangen, dass Kontaktdaten für 14 Tage gespeichert werden, weil das die bisher bekannte Inkubationszeit des Coronavirus ist. Andere Bundesländer fordern vier Wochen. Im besten Fall sollten Sie sogar darüber informiert werden, wann genau die Daten wieder gelöscht werden.
  • Unbefugte dürfen die Daten nicht zu sehen bekommen. Es geht also zum Beispiel nicht, dass sich jeder Kunde in eine große Liste einträgt und die Daten vorheriger Besucher dort sieht. Die Daten sollten im Betrieb grundsätzlich sicher aufbewahrt werden.
  • Es dürfen nicht mehr als die notwendigen Daten erfasst werden. Fragt man Sie zum Beispiel auch nach Ihrem Alter, Familienstand etc., sollten Sie skeptisch werden. Solche Angaben müssen Sie nicht machen.
  • Sie sollten die Möglichkeit haben, die Daten nachträglich zu korrigieren sowie zu einem späteren Zeitpunkt anzufragen, ob etwas und was genau dann noch über Sie gespeichert ist.
  • Sie müssen klar darüber informiert werden, was warum und unter welchen Bedingungen gespeichert wird.

Modern per Smartphone oder lieber auf Papier?

Vor allem Gastronomiebetriebe bieten die Möglichkeit, z.B. über einen QR-Code mit dem Smartphone „einzuchecken“. Das geht vermeintlich schnell. Aber nicht immer sind Ihre Daten dort sicher, wie etwa der Chaos Computer Club durch einen erfolgreichen Hacker-Angriff gezeigt hat. Im digitalen Bereich gibt es zahlreiche Anbieter mit unterschiedlichen Lösungen. Zwei Beispiele:

  • Datenerfassung ohne Account. Hier geben Sie bei jedem neuen Besuch ihre Daten ein, die in einer Datenbank gespeichert werden. Darin sind die Angaben von Besuchern vieler verschiedener Betriebe gespeichert. Es sollte eine Datenschutzerklärung geben, in der erläutert wird, wer und unter welchen Umständen Zugriff auf die Daten hat.
  • Datenerfassung mit Account. Wenn Sie einmal einen Account erstellt haben, geht es zwar schneller bei ihrem nächsten Besuch im gleichen Restaurant oder einem Betrieb, der das gleiche System nutzt. Es wird aber auch leicht, ein Bewegungsprofil von Ihnen zu erstellen und somit zu wissen, wie häufig Sie sich an welchen Orten aufhalten. Das wird noch einfacher, wenn Sie den Zugriff auf die Standortfunktion Ihres Smartphones erlauben.

Bei digitalen Lösungen zur Datenerfassung sollten Sie also unbedingt in der Datenschutzerklärung prüfen, was mit Ihren Angaben gemacht werden soll – auch wenn das Lesen oft viel Zeit in Anspruch nimmt. Wenn Sie hingegen Ihre Daten auf Papier schreiben, sind die in der Regel zunächst nur für den Betrieb einsehbar, in dem Sie zu Gast sind. Vorbildliche Gastronomen und Dienstleister sammeln die Angaben so, dass sie nicht für Unbefugte einsehbar und zugänglich sind.

Bußgeld für Gastronomen bei Falschangaben

Für falsche Daten werden mindestens 50 Euro Bußgeld fällig. Zahlen sollen das die Geschäftsbetreiber, die damit auch in der Verantwortung sind, auf korrekte Daten zu achten. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am 29. September verkündet. So ein Bußgeld droht in fast allen Bundesländern, außer in Sachsen-Anhalt. Dort wurden die Kontaktlisten gerade abgeschafft. Die Höhe des Bußgelds kann variieren. So hat Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther bis zu 1000 Euro angekündigt.

Die Bundesländer haben unterschiedliche Zeiträume festgelegt, wie lange die Daten aufbewahrt werden müssen. Informationen erhalten Sie bei der Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes. Bei dieser Behörde können Sie sich auch beschweren, wenn Sie Datenschutzverstöße vermuten.

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