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BaFin stellt Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen zurück

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Anfang August 2021 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entwurf einer Richtlinie für nachhaltig ausgerichtete Investmentvermögen. Dieser enthält Vorgaben dazu, wie Kapitalverwaltungsgesellschaften Publikumsinvestmentvermögen künftig ausgestalten müssen, die sie als nachhaltig bezeichnen oder als explizit nachhaltig vertreiben (DFPA berichtete). Die Fondsindustrie hatte bis zum 6. September 2021 Zeit, sich zu den Plänen der Aufsichtsbehörde zu äußern. Nunmehr hat BaFin-Präsident Mark Branson im Rahmen der BaFin-Jahrespressekonferenz am 3. Mai 2022 mitgeteilt, dass die weiterhin in der Konsultationsfassung vorliegende Richtlinie vorerst zurückgestellt werde.

In seinem Eingangsstatement sagte Branson unter anderem, dass das Thema Nachhaltigkeit die BaFin noch viele Jahre beschäftigen werde. Der Finanzindustrie komme hier eine tragende Rolle zu. „Neue Ertragsmöglichkeiten tun sich auf, aber auch neue Risiken. Welche Rolle spielen wir als Aufsicht? Es gehört nicht zu unserem gesetzlichen Auftrag, umweltpolitischen Ziele zu verfolgen. Das ist Sache der Politik“, führte Branson aus. Die Aufgabe der BaFin bestehe darin sicherzustellen, dass die Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsrisiken im Griff haben.

Branson weiter: „Es sind also Finanzrisiken, mit denen wir uns beschäftigen, zum Beispiel Stranded Assets in den Bilanzen von Banken oder Anlageportfolien von Versicherern. Wir werden uns auch für Transparenz einsetzen und die Qualität der Offenlegung kontrollieren. Außerdem wollen wir irreführende Vermarktung verhindern, um Verbraucher zu schützen. Vor dem Hintergrund der dynamischen regulatorischen, energie- und geopolitischen Lage haben wir beschlossen, unsere geplante Richtlinie für nachhaltige Investmentfonds zurückzustellen. Für eine dauerhafte Regulierung ist das derzeitige Umfeld nicht ausreichend stabil.“

Kapitalverwaltungsgesellschaften könnten selbstverständlich weiterhin nachhaltige Investmentvermögen auflegen und vermarkten. Branson bekundete, dass die BaFin an der Konsultationsfassung vom 2. August 2021 festhalten werde und diese im Rahmen der Zulassung nachhaltiger Fonds weiterhin zur Anwendung käme. Er skizzierte die zukünftige Aufsichtspraxis wie folgt: „Wir werden in unserer Praxis bestimmte Grundsätze anwenden, die wir bereits zur Konsultation gestellt hatten. So müssen, zum Beispiel, nachhaltige Fonds mindestens 75 Prozent in nachhaltige Anlagen investieren, mit mindestens 75 Prozent des Investmentvermögens eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen oder einen nachhaltigen Index abbilden. Durch diese strengeren Prüfungspraktiken schützen wir Fondsanleger vor Greenwashing.“ (DFPA/jpw1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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