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ArchivJuni 2019

Aduno Capital Group ltd. hat keine BaFin-Zulassung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Aduno Capital Group ltd. mit dem angeblichen Sitz in Österreich keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.

ZIA begrüßt Einigung bei Grundsteuer

Zur Einigung des Koalitionsausschusses bei der Reform der Grundsteuer erklärt Dr. Andreas Mattner, Präsident des Interessenverbands Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA): „Mit Blick auf die 14 Milliarden Euro Grundsteuereinnahmen für die Kommunen und angesichts der vorgegebenen Frist vom Bundesverfassungsgericht begrüßen wir, dass es zu einer Einigung gekommen ist.“

Studie: Viele Makler noch ohne Maklerverwaltungsprogramm

Für sehr viele Vermittler ist das sogenannte Maklerverwaltungsprogramm (MVP) der Dreh- und Angelpunkt des täglichen Arbeitens. Auch scheint vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung ein MVP fast unverzichtbar zu sein.

Entschädigung wegen Abschiebehaft von afghanischem Staatsbürger

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über einen gegen die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Bayern geltend gemachten Anspruch auf immaterielle Entschädigung wegen Abschiebehaft nach Art. 5 Abs. 5 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) zum Nachteil des Klägers entschieden.

Verhandlungstermin im Zusammenhang mit dem Austausch von Silikonbrustimplantaten

Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Gutachten zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt im Anschluss an sein früheres Urteil vom 22. Juni 2017 (vgl. zu diesem Verfahren die Pressemitteilungen Nrn. 94/2017, 44/2017 und 52/2015) erneut über eine Schadensersatzklage.

Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Wohnungseigentümer, der die Fenster seiner Wohnung in der irrigen Annahme erneuert hat, dies sei seine Aufgabe und nicht gemeinschaftliche Aufgabe der Wohnungseigentümer, keinen Anspruch auf Kostenersatz hat.

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